18 28 527 09

biuro@orawa.eu

Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background
Slide background

Vorschriften

BESICHTIGUNGSORDNUNG

von Museum – der Orawer Ethnografischer Freilichtmuseum Zubrzyca Górna

in Kraft gesetzt gemäß der Verordnung des Museumsdirektors von Orawer Ethnografischen Park Zubrzyca Górna Nr. 1/2018 vom 31.01.2018

Das Museum -  der Ethnografische Park ist eine Kulturinstitution der Kleinpolnischen Woiwodschaft, die durch den Minister für Kultur und Staatserbe unter Nummer PRM/106/2011 geführt wird und in Staatsverzeichnis der Museen eingetragen ist.

Das Museum bezweckt Erfassung, Aufbewahrung, Wartung, Bearbeitung und zur Verfügung stellen der Sammlungen aus dem Fachbereich der Geschichte, Ethnographie, Volkskunst, Architektur und Volksbaus, sowie Wissenschafts-,  Bildungs- und Kulturtätigkeit.

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Museum ist das ganze Jahr lang geöffnet.
  2. Die Öffnungszeiten des Museums ändern sich für Besucher je nach der Jahreszeit.
  3. Das Museum ist für Besucher geschlossen am: Neujahr ( am 1.01), Dreikönigsfest ( am 6.01), Ostern und Osternmontag, Fronleichnam, Aller Heiligen ( am 1.11), Unabhängigkeitsfest ( am 11.11), Weihnachten ( vom 25.-26.12).
  4. Besichtigungsordnung von Museum – des Orawer Ethnografischen Parks Zubrzyca Górna folgt während der Öffnungszeiten des Parks nach der früheren Eintrittskartenbezahlung. Die Auskunft über Preise und Arten der Eintrittskarten sowie über Personen mit Berechtigung zu kostenlosen Eintritt befindet sich im Internet unter: orawa.eu sowie an der Kasse. Kostenlose Eintrittskarten und Karten mit Ermäßigung stehen Personen gemäß der Verordnung des Kulturministeriums zu. Im Falle der organisierten Gruppen steht die kostenlose Karte für einen Gruppenbetreuer, dem 15 Personen unterliegen zu. Die Eintrittskarte behalten zur Kontrolle.
  5. Museumsbesichtigung außer Öffnungszeiten verlangt die Zustimmung der Museumsdirektion.
  6. Jedesmalige Zustimmung der Direktion oder der Berechtigten verlangt außerdem:
  • Einfahrt der Fahrzeuge aufs Museumsgebiet,
  • Ausübung der künstlerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit ( auch Kundenwerbung),
  • Durchführung der Werbeaktionen, Happenings und derer ähnlichen.
  1. Aufgrund der Sicherheit kann der Zugang zu Stellen, Gebäuden, Ausstellungen gemäß der Anordnung der Direktion teilweise oder völlig wegen Wartungsarbeiten beschränkt werden.
  2. Das Museumsgebiet – des Orawer Ethnografischen Parks Zubrzyca Górna wird überwacht.
  3. Während der Besichtigung sollte man sich nach den Anweisungen der Museumsbeschäftigten richten.
  4. Die Betreuer tragen die Verantwortung für Schäden, die durch Kinder und andere Personen oder Tiere verursacht wurden.
  5. Der Eintritt ins Museum ist verboten für Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder Rauschmitteln stehen, oder für die, die der Sammlungssicherheit drohen oder für die, die sich nach keinen Vorschriften der Kultur und Benehmens in öffentlichen Orten richten.
  6. Im Museum gilt:
  • Rauchverbot und Verbot vom offenen Feuer, außer der angewiesenen und bestimmt gezeichneten Stellen,
  • Verbot des Hereinbringens von Schusswaffen und scharfen Werkzeugen,
  • Tastenverbot der Exponate und Kompositionselemente sowie Raumeinrichtung,
  • Zerstörungsverbot der Objekte, Grüne und Verunreinigungsverbot,
  • Genuss von Eis, Süßigkeiten, Getränken, Obst, Brot usw. in Innenräumen des Museums verboten,
  • Eintrittsverbot in die Räume, die für Besichtigung nicht bestimmt sind,
  • Eintrittsverbot auf die Zuchtgebiete und in Gärten,
  • Verbot von Blumen- und Obstpflücken aus Ausstellungen und Züchten,
  • Verbot von Herangehen an Tiere, Tasten, Füttern und Erschrecken,
  • Verbot von Inbetriebsetzung vorhandener in Objekten Anlagen ohne Zustimmung des Führers oder Ausstellungsbetreuers,
  • Verbot von Hereinführen der Tiere (es betrifft die Sehbehinderten mit Blindenführhund nicht)
  • Verbot von Benutzung der mechanischen Fahrzeuge, außer begründeten Situationen nach Erlangen der Direktionszustimmung.

§2 Organisation des Tourismusverkehrs

  1. Das Museum – den Ethnografischen Park Zubrzyca Górna kann man nach Eintrittskartenbezahlung individuell oder in organisierten Gruppen, mit Führer oder allein besichtigen.
  2. Der Führer führt ohne zusätzlichen Nebenkosten.
  3. Individuelle Personen werden an die Gruppen angeschlossen oder warten auf Entstehung neuer Gruppe ( etwa 20 Minuten).
  4. Die Besichtigung der Innenräume ist nur mit Führer oder Betreuer der Ausstellung möglich.
  5. Der letzte Eintritt ins Museum ist möglich nur eine Stunde vor dem Schließen.
  6. Im Falle Verspätung der Gruppe behält sich das Museum die Möglichkeit vor, die Besichtigungsstrecke oder Lehrveranstaltung zu verkürzen, sowie sie zu stornieren.
  7. Während der Besichtigung sollte man auf hohe Schwellen und niedrige Türe, steile Treppe und abstehende Elemente in alten Gebäuden, die Körperverletzungen verursachen können, achten. Aufgrund des Charakters und der Lage des Freilichtmuseums sollte man besonders auf Auf- und Abstiege, Treppe und Stege aufmerksam machen.
  8. Auf dem Gebiet des Museum erlaubt man, wenn es die Ruhe der Besucher nicht stört:
  • Benutzung der Grünanlagen ( Rasen), um ein Picknick mit eigenem Essen zu gestallten,
  • Spiele für Kinder auf Grünanlagen.
  1. Ins Museum hereingeführte Tiere sollten an der Hundeleine gehen, und im Falle der Hunde zusätzlich mit einem Maulkorb.
  2. Im Falle der direkten Gesundheits- oder Lebensgefährdung der Besucher behält sich das Museum das Recht vor, die Durchführung der Dienstleistungen zu unterbrechen.
  3. Im Falle der Evakuierungsmitteilung oder Rettungsaktion sind alle Personen, die sich auf dem Gebiet des Freilichtmuseums aufhalten, verpflichtet, das Objekt unverzüglich mit dem nächsten Notausgang zu verlassen und sich durchaus den Anweisungen der Museumsarbeiter sowie den bestimmten Diensten unterzuordnen.

§3 Filmen und Fotografieren

  1. Im Preis der Eintrittskarte kann man zum Privatzweck Fotos machen.
  2. Filme drehen zum Privatzweck ist nach früherer Gebührenentrichtung an der Kasse laut aktueller Preisliste und nach Erlangung des Erlaubnis der Filmenden möglich.
  3. Während Fotografieren und Filmen ist verboten, irgendwelche Änderungen im Bereich der Museumsausstellung ohne früherer Konsultation mit angewiesenem Museumsangestellten zu machen.
  4. Fotografieren und Filmen darf die Besichtigung nicht beeinträchtigen.
  5. Filmen und Fotografieren mit Hilfe der Drohne oder anderen fliegenden Geräte verlangt Erlaubnis der Direktion und Vorweis entsprechender Unterlagen, die Qualifikationen des Führers soweit sie erforderlich sind bestätigen.
  6. Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken und fotografieren mit zusätzlichen Accessoires wie Trachten, stilisiere Sachen usw. verlangt Erlaubnis der Museumsdirektion. Solche Tätigkeiten sollten früher gemeldet sein. Es werden u.a. Voraussetzungen für Fotografieren und Filmen sowie Gebühren für solche Möglichkeit festgestellt. Die Anmeldung kann in Gegenwart des Museumsangestellten, der solche Tätigkeiten unterbrechen darf, verlaufen. Die realisierten Fotos dürfen nur gemäß verträglichen Vereinbarungen ausgenutzt werden. Weitere Kopien und ihre Veröffentlichung verlangt die Erlaubnis des Museums.
  7. Hochzeitsfotos unter freiem Himmel und gewünschten Innenräumen ist nach Gebührenentrichtung an der Kasse laut aktueller Preisliste möglich.

§4 Schlussbestimmungen

  1. Das Museum behält das Recht, organisierte Gruppen oder individuelle Personen, die die Regeln der Besichtigungsordnung nicht beachten, nicht aufzunehmen oder hinauszubitten. In diesem Fall steht keine Aufwandsentschädigung zu.
  2. Das Museum trägt keine Verantwortung für Unfälle, die aus Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften resultieren.
  3. Für hinterlassene Sachen im Gebiet des Freilichtmuseums trägt das Museum keine Verantwortung.
  4. Der Einkauf der Eintrittskarte ins Museum – der Ethnografische Park in Zubrzyca Gorna ist mit Einverständnis der Ordnungsbestimmungen gleichgesetzt.
  5. Die Ordnung kann man im Internet: orawa.eu sowie im Freilichtmuseum finden.
  6. Anmerkungen, Beschwerden und Anträge bezüglich der Museumstätigkeit kann man an der Kasse oder bei Museumsdirektion einreichen.
  7. Über alle Angelegenheiten, die hier nicht erwähnt wurden entscheidet der Direktor des Museums.